upset-534103_1920Nun, ich kann es nicht anders sagen, aber ich fühle mich betrogen. Als hätte man mich um den Spaß gebracht. Wie ein Kind an Weihnachten, wenn es nichts von dem gab, was man sich so wahnsinnig gewünscht hatte, sondern stattdessen S-O-S (Schlips-Oberhemd-Socken; nun gut, vielleicht nicht bei Kindern, aber ich glaube, man bekommt ein Gefühl dafür, was ich meine).

Warum ich mich so fühle? Keine Email! Nicht eine! Dabei hatte ich mich schon so sehr darauf gefreut endlich mal Werbung zu bekommen. Gestern berichtet ich an dieser Stelle über den „Abmahnspaß“, den ich nun auch mal haben wollte. Und dann meldet der sich einfach nicht. Ob er sich nicht traut? Ob er mich vergessen hat?

Am ausgelassenen Karneval in Bochum kann’s ja heute auch nicht liegen. Naja, einen Funken Hoffnung habe ich ja noch…

In diesem Sinne…

telemarketer-878593_1280Um kurz nach 11:00 Uhr klingelt mein Telefon. Dran ist ein Herr, der sich nicht wirklich vernünftig vorgestellt hat, aber meinte mit mir über die Optimierung meiner Homepage reden zu wollen. Nein, besser, einen persönlichen Termin vereinbaren wollte.

Zugegebenermaßen war der junge Mann nun auch noch extrem schlecht vorbereitet, denn in dem Gespräch schon mit der zweiten Frage sich erstmal danach zu erkundigen, ob ich überhaupt eine Homepage/Website habe, zeugt nicht gerade von guter Recherche, wenn überhaupt von einer!

hammer-719066_1920Gestern konnte man, sofern man sich dafür interessiert, an vielen Stellen etwas von einer bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lesen.

Was war passiert? Des Bundesverfassungsgericht erklärte: Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig, Beschluss vom 12. Januar 2016, 1 BvL 6/13

Leseempfehlung

by RAKirschbaum on

Zur Zeit lese ich ein Buch, welches sich zwar auch mit Strafrecht, Strafverteidigung und Strafverfahren beschäftigt, allerdings auf der anderen Seite des Atlantiks.

Es ist „Ohne Gnade“ von Bryan Stevenson. Der Einfachheit halber lese ich es auf Deutsch; im Original heißt es“Just Mercy“ . Der Autor ist Rechtsanwalt und auf sog. „Todeskanditaten“ spezialisiert. Das Buch zeigt auf jeder Seite die Schwächen und Fehler im amerikanischen Rechtssystem und auch in der Gesellschaft auf. Man kann es, so glaube ich, durchaus in Teilen als „Bankrott“-Erklärung verstehen.

Man kann vieles anprangern an unserem System der Strafverfolgung und eine Menge davon auch bestimmt mit Recht, aber das es in unserem Land und Rechtssystem keine Todesstrafe gibt, gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Das Buch ist eine absolute Leseempfehlung. Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es durchaus sehr aufwühlend ist. Gut schlafen kann man nach der Lektüre nicht immer.

Warum lese ich so etwas neben all den deutschen Fachzeitschriften? Weil es wichtig ist über den viel besungenen Tellerrand zu gucken. Und weil es an machen Tagen, die einfach nicht so laufen, wie es sein sollte oder wie es in der StPO steht, gut tut zu wissen, dass es immer noch schlimmer geht.

In diesem Sinne…

 

crate-895939_1920Kurznotiz:

Der Präsident des 53. Verkehrsrechtstages Kay Nehm hat -völlig zutreffend- darauf hingewiesen, dass es eine ungleiche Behandlung von Alkoholsündern quer durch die Republik gibt. Da hat er Recht. Kann nicht sein, dass man in einem Bundesland ab 1,1 Promille zur MPU („Idiotentest“) muss, in einem anderen erst am 1,6 Promille. Ist aber so.

Kann aber auch nicht sein, dass ein Betroffener in einem Gerichtsbezirk mit „4 Gramm Gras“ keinerlei Konsequenzen fürchten muss (153 StPO), in einem anderen dafür empfindlich belangt wird. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass ein „Sozialhilfebetrüger“ im Süden der Republik 1 Jahr und 6 Monate (ohne!) bekommt und im Norden kein Jahr auf dem Deckel steht. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass eine Verwaltungsbehörde von der erstmaligen Verhängung eines Fahrverbots bei Verdoppelung der Geldbuße absieht, eine andere bei einer Verdreifachung, die nächste sich Gehaltsnachweise schicken lässt und die nächste, auch im Rahmen der Gerichtsverhandlung, nicht einmal darauf Rücksicht nimmt, dass der Betroffene Angehöriger der Feuerwehr und einer von zwei Kameraden am Standort ist, die ein Spezialfahrzeug bedienen können und am Fahrverbot festhält. Ist aber so.

Wenn das eine einheitlich geregelt wird (Behandlung von Promillesündern), dann ist der Weg nicht mehr weit, bis alles einheitlich geregelt wird. Dann gibt’s strenge Kataloge, unsere Strafrahmen gehen den Bach runter. Wir brauchen dann keine Gerichte mehr, sondern „Verurteilungsautomaten“, ähnlich „Demolition Man“.  Keine schöne Vorstellung.

Ja, es mag ungerecht erscheinen, ein Machtwort der Politik ist meiner Meinung nach aber nicht angezeigt.

In diesem Sinne…

12376330_950940971608327_780178709598685496_nHier mal ein paar Gedanken zu einem Problem, welches mir in meiner Praxis immer wieder begegnet, zuletzt heute, und sich mir nicht wirklich erschließt, weil es inkonsequent ist.

Wie die Überschrift verrät geht es um die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in einem Strafvollstreckungsverfahren.

chemicals-540607_1280So schnell kann’s gehen! Vom Drogenfabrikanten zum Sprengstoffattentäter!

Da geht man nichts ahnend in den Baumarkt und kauft Chemikalien, der Baumarktmitarbeiter ist eine Spur zu aufmerksam (Spitzenkraft, sieht Dich, Du siehst nie einen) reimt sich zusammen, dass das für den Bau einer Bombe passt (woher auch immer der das weiß?) und gibt „Weltalarm“. So geschehen gestern in Köln am Rhein. Die Fahndung findet man hier.

Der arme Kerl kriegt mächtig Muffesausen, rennt zur Polizei, streitet alles ab und erklärt, er wollte keine Bombe bauen, er wollte Drogen kochen.

Der Mann hatte sich am Dienstagabend gegen 20 Uhr in Köln gestellt, teilte die Polizei mit. In seiner Vernehmung machte der 44-Jährige nachvollziehbare Aussagen, so dass sich der anfängliche Verdacht gegen ihn nicht nicht mehr aufrechterhalten ließ.
Er räumte zuletzt ein, die Chemikalien für die Herstellung von Betäubungsmitteln benötigt zu haben. Aus den Ermittlungen zu seiner Person und seinem Lebensumfeld ließen sich „keine Anhaltspunkte dafür ableiten, dass er die Chemikalien zu anderen Zwecken erworben hat“, heißt es von der Polizei. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten Betäubungsmittel. Die Ermittlungen dauern noch an.
Gesuchter stellt sich der Kölner Polizei: Verdächtiger wollte mit Chemikalien Betäubungsmittel herstellen | Köln – Kölner Stadt-Anzeiger – Lesen Sie mehr auf:
http://www.ksta.de/koeln/verdaechtiger-aus-koeln-stellt-sich-sote,15187530,33621408.html

Nicht mal mehr Drogen kochen kann man in Ruhe, schon kommt der Staatsschutz.

 

In diesem Sinne…

Nicht das AG Ravensburg

Nicht das AG Ravensburg

Das Amtsgericht in Ravensburg bietet mir hier die Gelegenheit auf einen Umstand aufmerksam zu machen, der mir sehr am Herzen liegt. Es geht um die vielfach von Gerichten grundlos geforderte Vorlage einer Vollmacht im Rahmen des Strafverfahrens.

So zuletzt bei mir das AG Ravensburg
.AG Ravensburg(Klicken für groß)

Das Amtsgericht hat mich aufgefordert in einer Strafsache, eine Vollmacht vorzulegen. Das Gericht hatte zuvor meine Mandanten angeschrieben und ihn unter Fristsetzung aufgefordert einen Verteidiger zu benennen, ansonsten würde das Gericht dies tun. Diese Vorgehensweise ist üblich, zumindest ist sie dies, wenn ein Fall der sog.notwendigen Verteidigung iSd. § 140 StPO vorliegt. So wohl hier. Hieraufhin habe ich mich als Verteidiger zur Akte gemeldet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert, meine Beiordnung als Pflichtverteidiger und Akteneinsicht beantragt. Die Antwort lesen Sie oben.

Aus meiner Kanzlei werden grundsätzlich keine Vollmachten Strafverfahren vorgelegt. Dies hat mehrere Gründe.

prison-142141__340Kurze Anekdote am Rande:

Gerade wurde ich Zeuge der folgenden Unterhaltung einer meiner Mitarbeiterinnen mit der JVA Bielefeld:

„Guten Tag, Kanzlei Kirschbaum! Ich möchte gerne einen Besprechungstermin für Herrn Rechtsanwalt Kirschbaum mit Herrn X vereinbaren.

Nein, der sitzt nicht bei Ihnen, der steht hier vor mir. Der Besprechungstermin soll mit Herrn X sein.“

 

So schnell führen die eine also als Inhaftierten. Gut, dass die mich nicht gekriegt haben 😉

 

In diesem Sinne…

Immer wieder kommt es vor, dass die Ermittlungsbehörden Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder ähnliches durchsuchen. So beispielsweise hier: Polizei findet Cannabisplantagen. Nebenbei gesagt: Schön formuliert „findet“, klingt nach „zufällig“ beim Aufräumen im Keller oder in der Tasche.

Ist aber nicht so.

Grundsätzlich soll einer Durchsuchung eine Ermittlung vorangehen, dann Ergebnisse zusammen getragen werden, die es nach Vorlage dieser beim Ermittlungsrichter,