Februar 29, 2016

Aktenzeichen sind eine tolle Erfindung, aber nur so lange, wie alle mitspielen. Spielt der Verteidiger nicht mit (also ohne Az. zur Behörde) kommt das Schreiben meist schneller zurück als man „piep“ sagen kann, mit dem Hinweis, es könne nicht zugeordnet werden.

Der Versuch irgendeine Ziffernfolge anzugeben, ist per se nicht schlecht, verzögert aber nur das unvermeidliche.

Umgekehrt auch!

Ich habe ja schon mal erwähnt, dass ich mehr als einen Mandanten habe, hier. Ich habe sogar mehr als die beiden im Artikel erwähnten.

Und dann kommt diese Post:

StA Hagen

Man beachte „Ihr Zeichen“… 0800/66 84 84 589 oder auch 0800/NOTGUILTY. Hat zwar auch was mit mir zu tun, ist aber mein 24-h-Notruf für Strafsachen. Schade, könnte alles so einfach sein, so hält’s nur wieder den Betrieb auf.

 

In diesem Sinne…

Und wieder ein Gericht, was einfach mal pauschal meine Bevollmächtigung anzweifelt. Dieses Mal gar nicht so weit weg. Das AG Arnsberg fordert mich nun auch zur Vorlage auf.

Warum? Keine Ahnung! Kein vorheriger Verteidiger, keinerlei Anhaltspunkte die gegen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung sprechen und ganz nebenbei wurde diese ja auch, wie immer, anwaltlicher versichert. Warum ich keine vorlege, kann man hier lesen. Und warum ich sammele hier.

Was will er denn nun?

Eigentlich darf man nicht doppelt bestraft werden. Heißt, wenn ich für eine Straftat meine Strafe verbüßt habe, muss ich dafür nicht noch einmal ins Gefängnis (sehr verkürzt dargestellt, aber hoffentlich deutlich).

Das OLG Hamm sieht die Nummer wohl etwas anders. Im Beschluss vom 19.01.2016, Az. 2 Ausl. 168/15, wird erklärt, dass dies nicht unbedingt durchgreife, wenn das Ganze grenzübergreifend stattfindet. Die – möglicherweise – ganz gute Begründung zielt darauf ab, dass das Doppelbestrafungsverbot nur für deutsche Gericht gilt.

348-Verbot-der-Doppelbestrafung

In diesem Sinne…

Es war einmal ein Reiseanwalt. Der hatte einen Gerichtstermin für einen Mandanten in Erlangen. Und dann noch einen zweiten Mandanten. Er brauchte mehr als einen. Er fuhr zurück aus dem Süden der Republik. Da rief das Amtsgericht in Hamm an und sprach mit einer der fleißigen Mitarbeiterinnen des Anwalts. Es ging um den zweiten Mandanten. Man habe diesen festgenommen und um 12:30 solle ein Haftbefehlsverkündung stattfinden. Die fleißige Mitarbeiterin erklärte, dass der Anwalt in Bayern (Franken) sei, jedoch auf dem Rückweg und sie es ihm ausrichten werde. So geschah es auch.

Der emsige und engagierte Anwalt beschleunigte daraufhin seine Motorkutsche und eilte zum Amtsgericht nach Hamm. Dort traf er um 12:15 ein, erkundigte sich nach seinem Mandanten, um zu erfahren, dass man diesen gerade hatte laufen lassen, da man den Termin vorgezogen hatte.

Vor gar nicht allzu langer Zeit durfte ich dem AG Ravensburg erklären, wie das mit der Vollmacht und deren Vorlage funktioniert.

Die haben es dann endlich begriffen.

An dieser Stelle vielen Dank an die Staatsanwaltschaft Dortmund, dass ich mich wiederholen darf, denn das war heute in der Post:

Vollmacht die zweite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mal gucken, wie lange die brauchen?!

In diesem Sinne…

think-about-1184858_1920Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) kommt. Keiner weiß wann, keiner weiß wie, aber alle dürfen bezahlen. Einmal hab ich mir schon mit „therapeutischem Bloggen“ beholfen. Hier!

Heute muss es wieder herhalten:

Nun, ausgerechnet meine Kammer – also Hamm -, hat hier einen Prozeß führen müssen, weil ein Kollege gegen die Beitragsordnung geklagt hatte. Mit dem recht charmanten Argument, wenn der Gesetzgeber das will, dann soll der das auch bezahlen. Ähnlich der Musik…. Man kennt das Sprichwort.

Ist aber nicht, so der Anwaltssenat des BGH am 16. Januar 2016. Hier geht’s zum Artikel auf LTO.de

Was reg‘ ich mich auf?!

 

In diesem Sinne….

hammer-802301_1920Es war einmal vor langer Zeit, ein Rechtsstaat. Es war eine tolle Erfindung, da passte er eine auf den andern auf. Keiner hatte zu viel Macht und wenn der Staat dem Bürger etwas wollte, guckte einer drüber. Man nannte es z.B. „Richtervorbehalt„.

Das war eine vielleicht eine tolle Erfindung. Wenn der Schutzmann mal beim Ede ums Eck gucken wollte (frei nach dem Großstadtrevier) musste er vorher beim Gericht anrufen und fragen, ob er das darf. Wenn das Gericht, nach Vorlage der bisherigen Beweise und Indizien es auch für angebracht hielt mal beim Ede zu Hause, im Auto, in der Telefonleitung nachzugucken, dann gab es einen entsprechenden Beschluss (zur Not auch nur mündlich, wenn die Zeit knapp war).