Strafvollstreckung

Justizpalast Nürnberg

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Ok, ok, streng genommen müsste es heißen „die Berufungsrichter“, ich weiß. Neben dem Berufsrichter sitzen da ja auch noch zwei Laienrichter, sog. Schöffen. Um die geht es aber nicht. Denn die sind – so zumindest die graue Theorie -vollkommen unvorbereitet, will nicht sagen unbedarft, vor einer etwaigen mündlichen Verhandlung.

Und wenn man sich das Leben so richtig leicht machen will, dann lässt man es am besten gar nicht erst zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Ich fange mal vorne an:

12376330_950940971608327_780178709598685496_nHier mal ein paar Gedanken zu einem Problem, welches mir in meiner Praxis immer wieder begegnet, zuletzt heute, und sich mir nicht wirklich erschließt, weil es inkonsequent ist.

Wie die Überschrift verrät geht es um die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in einem Strafvollstreckungsverfahren.

 

Supreme Court

Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten  von Amerika(Supreme Court of the United States of America) hat die Urteilsfindung bei Todesstrafen im Bundesstaat Florida für verfassungswidrig erklärt (opinion).

Florida hat 1/10 aller Urteile mit Todesstrafe in den USA, nur noch übertroffen von Kalifornien. Allerdings ist es in den übrigen Bundesstaaten so, dass eine Jury über die Verhängung der Todesstrafe entscheidet. In Florida liegt diese Entscheidung bei einem einzelnen Richter! Besser gesagt, lag. Dieser Rechtsprechungspraxis hat der Supreme Court nun eine Ende gesetzt.

Im zu entscheidenden Fall (Hurst v. Florida) ging der Verurteilte gegen das Urteil vor. Er wurde im Jahre 1998 wegen Mordes an einer Restaurantleiterin verurteilt.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof fiel erfreulich deutlich aus, 8:1 Stimmen.

Für mich stellt die „Todesstrafe“, erst Recht die vollstreckbare, eine absolute Bankrotterklärung für ein modernes Justizsystem dar. Jede Entscheidung in irgendeinem Land, welches die Todesstrafe noch hat, die dafür sorgt, dass diese nicht vollstreckt werden kann, Verfahren neu aufgerollt werden müssen oder gar abgeschafft wird, ist in meinen Augen absolut begrüßenswert. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

In diesem Sinne…

10565070_460617674082221_3460329632215657553_n„Mein OLG“ Hamm… immer wieder für Entscheidungen gut, die man so nicht unbedingt erwartet hätte (nicht meine Entscheidung, nur online gefunden!)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer nun veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 10.11.2015, Az. 1 Vollz (Ws) 458/15) entschieden und damit eine Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigt, dass zweimal in der Wochen zu duschen völlig ausreichend ist. Zumindest dann, wenn man nicht körperlich arbeitet oder Sport treibt.