Januar 28, 2016

crate-895939_1920Kurznotiz:

Der Präsident des 53. Verkehrsrechtstages Kay Nehm hat -völlig zutreffend- darauf hingewiesen, dass es eine ungleiche Behandlung von Alkoholsündern quer durch die Republik gibt. Da hat er Recht. Kann nicht sein, dass man in einem Bundesland ab 1,1 Promille zur MPU („Idiotentest“) muss, in einem anderen erst am 1,6 Promille. Ist aber so.

Kann aber auch nicht sein, dass ein Betroffener in einem Gerichtsbezirk mit „4 Gramm Gras“ keinerlei Konsequenzen fürchten muss (153 StPO), in einem anderen dafür empfindlich belangt wird. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass ein „Sozialhilfebetrüger“ im Süden der Republik 1 Jahr und 6 Monate (ohne!) bekommt und im Norden kein Jahr auf dem Deckel steht. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass eine Verwaltungsbehörde von der erstmaligen Verhängung eines Fahrverbots bei Verdoppelung der Geldbuße absieht, eine andere bei einer Verdreifachung, die nächste sich Gehaltsnachweise schicken lässt und die nächste, auch im Rahmen der Gerichtsverhandlung, nicht einmal darauf Rücksicht nimmt, dass der Betroffene Angehöriger der Feuerwehr und einer von zwei Kameraden am Standort ist, die ein Spezialfahrzeug bedienen können und am Fahrverbot festhält. Ist aber so.

Wenn das eine einheitlich geregelt wird (Behandlung von Promillesündern), dann ist der Weg nicht mehr weit, bis alles einheitlich geregelt wird. Dann gibt’s strenge Kataloge, unsere Strafrahmen gehen den Bach runter. Wir brauchen dann keine Gerichte mehr, sondern „Verurteilungsautomaten“, ähnlich „Demolition Man“.  Keine schöne Vorstellung.

Ja, es mag ungerecht erscheinen, ein Machtwort der Politik ist meiner Meinung nach aber nicht angezeigt.

In diesem Sinne…

12376330_950940971608327_780178709598685496_nHier mal ein paar Gedanken zu einem Problem, welches mir in meiner Praxis immer wieder begegnet, zuletzt heute, und sich mir nicht wirklich erschließt, weil es inkonsequent ist.

Wie die Überschrift verrät geht es um die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in einem Strafvollstreckungsverfahren.

chemicals-540607_1280So schnell kann’s gehen! Vom Drogenfabrikanten zum Sprengstoffattentäter!

Da geht man nichts ahnend in den Baumarkt und kauft Chemikalien, der Baumarktmitarbeiter ist eine Spur zu aufmerksam (Spitzenkraft, sieht Dich, Du siehst nie einen) reimt sich zusammen, dass das für den Bau einer Bombe passt (woher auch immer der das weiß?) und gibt „Weltalarm“. So geschehen gestern in Köln am Rhein. Die Fahndung findet man hier.

Der arme Kerl kriegt mächtig Muffesausen, rennt zur Polizei, streitet alles ab und erklärt, er wollte keine Bombe bauen, er wollte Drogen kochen.

Der Mann hatte sich am Dienstagabend gegen 20 Uhr in Köln gestellt, teilte die Polizei mit. In seiner Vernehmung machte der 44-Jährige nachvollziehbare Aussagen, so dass sich der anfängliche Verdacht gegen ihn nicht nicht mehr aufrechterhalten ließ.
Er räumte zuletzt ein, die Chemikalien für die Herstellung von Betäubungsmitteln benötigt zu haben. Aus den Ermittlungen zu seiner Person und seinem Lebensumfeld ließen sich „keine Anhaltspunkte dafür ableiten, dass er die Chemikalien zu anderen Zwecken erworben hat“, heißt es von der Polizei. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten Betäubungsmittel. Die Ermittlungen dauern noch an.
Gesuchter stellt sich der Kölner Polizei: Verdächtiger wollte mit Chemikalien Betäubungsmittel herstellen | Köln – Kölner Stadt-Anzeiger – Lesen Sie mehr auf:
http://www.ksta.de/koeln/verdaechtiger-aus-koeln-stellt-sich-sote,15187530,33621408.html

Nicht mal mehr Drogen kochen kann man in Ruhe, schon kommt der Staatsschutz.

 

In diesem Sinne…

Nicht das AG Ravensburg

Nicht das AG Ravensburg

Das Amtsgericht in Ravensburg bietet mir hier die Gelegenheit auf einen Umstand aufmerksam zu machen, der mir sehr am Herzen liegt. Es geht um die vielfach von Gerichten grundlos geforderte Vorlage einer Vollmacht im Rahmen des Strafverfahrens.

So zuletzt bei mir das AG Ravensburg
.AG Ravensburg(Klicken für groß)

Das Amtsgericht hat mich aufgefordert in einer Strafsache, eine Vollmacht vorzulegen. Das Gericht hatte zuvor meine Mandanten angeschrieben und ihn unter Fristsetzung aufgefordert einen Verteidiger zu benennen, ansonsten würde das Gericht dies tun. Diese Vorgehensweise ist üblich, zumindest ist sie dies, wenn ein Fall der sog.notwendigen Verteidigung iSd. § 140 StPO vorliegt. So wohl hier. Hieraufhin habe ich mich als Verteidiger zur Akte gemeldet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert, meine Beiordnung als Pflichtverteidiger und Akteneinsicht beantragt. Die Antwort lesen Sie oben.

Aus meiner Kanzlei werden grundsätzlich keine Vollmachten Strafverfahren vorgelegt. Dies hat mehrere Gründe.

prison-142141__340Kurze Anekdote am Rande:

Gerade wurde ich Zeuge der folgenden Unterhaltung einer meiner Mitarbeiterinnen mit der JVA Bielefeld:

„Guten Tag, Kanzlei Kirschbaum! Ich möchte gerne einen Besprechungstermin für Herrn Rechtsanwalt Kirschbaum mit Herrn X vereinbaren.

Nein, der sitzt nicht bei Ihnen, der steht hier vor mir. Der Besprechungstermin soll mit Herrn X sein.“

 

So schnell führen die eine also als Inhaftierten. Gut, dass die mich nicht gekriegt haben 😉

 

In diesem Sinne…

Immer wieder kommt es vor, dass die Ermittlungsbehörden Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder ähnliches durchsuchen. So beispielsweise hier: Polizei findet Cannabisplantagen. Nebenbei gesagt: Schön formuliert „findet“, klingt nach „zufällig“ beim Aufräumen im Keller oder in der Tasche.

Ist aber nicht so.

Grundsätzlich soll einer Durchsuchung eine Ermittlung vorangehen, dann Ergebnisse zusammen getragen werden, die es nach Vorlage dieser beim Ermittlungsrichter,

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt heute über die Klagen mehrer Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis in Folge von THC-Konsum verloren haben.

Die „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ geht allerdings mittlerweile von höheren Grenzwerten aus, als dies bisher der Fall war. Bis jetzt galt, das der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gefunden wurden.

Einen kurzen Artikel findet man hier. Wir berichten weiter!

In diesem Sinne…

 

Supreme Court

Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten  von Amerika(Supreme Court of the United States of America) hat die Urteilsfindung bei Todesstrafen im Bundesstaat Florida für verfassungswidrig erklärt (opinion).

Florida hat 1/10 aller Urteile mit Todesstrafe in den USA, nur noch übertroffen von Kalifornien. Allerdings ist es in den übrigen Bundesstaaten so, dass eine Jury über die Verhängung der Todesstrafe entscheidet. In Florida liegt diese Entscheidung bei einem einzelnen Richter! Besser gesagt, lag. Dieser Rechtsprechungspraxis hat der Supreme Court nun eine Ende gesetzt.

Im zu entscheidenden Fall (Hurst v. Florida) ging der Verurteilte gegen das Urteil vor. Er wurde im Jahre 1998 wegen Mordes an einer Restaurantleiterin verurteilt.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof fiel erfreulich deutlich aus, 8:1 Stimmen.

Für mich stellt die „Todesstrafe“, erst Recht die vollstreckbare, eine absolute Bankrotterklärung für ein modernes Justizsystem dar. Jede Entscheidung in irgendeinem Land, welches die Todesstrafe noch hat, die dafür sorgt, dass diese nicht vollstreckt werden kann, Verfahren neu aufgerollt werden müssen oder gar abgeschafft wird, ist in meinen Augen absolut begrüßenswert. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

In diesem Sinne…

10565070_460617674082221_3460329632215657553_n„Mein OLG“ Hamm… immer wieder für Entscheidungen gut, die man so nicht unbedingt erwartet hätte (nicht meine Entscheidung, nur online gefunden!)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer nun veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 10.11.2015, Az. 1 Vollz (Ws) 458/15) entschieden und damit eine Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigt, dass zweimal in der Wochen zu duschen völlig ausreichend ist. Zumindest dann, wenn man nicht körperlich arbeitet oder Sport treibt.