Beiordnung

Ja, ich weiß, der letzte Eintrag ist schon einiges her, aber dieser geistige Erguss verdient es dann doch geteilt zu werden.

Meinen Mandanten wurde irgendwas mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. So genau haben die Ermittlungsbehörden zunächst nicht verraten, was los ist. Der emsige Verteidiger bestellt sich, beantragt Akteneinsicht und beantragt – schon automatisch – seine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Na bitte, geht doch!

by RAKirschbaum on

Das AG Ravensburg wollte ja unbedingt eine Vollmacht von mir vorgelegt bekommen. Da ich so etwas grundsätzlich nicht mache, habe ich mich auch da geweigert und hier erklärt, warum.

Heute in der Post, ohne irgendwelche weiteren Zwischenschritte:

Anscheinend war meine Argumentation dann doch recht überzeugend.

In diesem Sinne…