Fachanwalt – Tätigkeitsschwerpunkt – Interessenschwerpunkt

by RAKirschbaum on

Guten Morgen,

heute mal etwas von eher allgemeingültiger Natur, will sagen, nicht fallbezogen, wenn auch nicht vollkommen ohne Anlass.

Letztens wartete ich vor dem Gerichtssaal auf den Aufruf meiner Sache. In der Nähe stand ein Kollege mit einer Mandantin und die beiden warteten wohl auch auf ihren Termin. So wurde ich unfreiwillig Ohrenzeuge einer Unterhaltung des Kollegen (Fachanwalt in einem zivilrechtlichen Gebiet, nicht Mietrecht) mit seiner Mandantin. Diese war doch nun sehr verunsichert, ob sie zum einem Fachanwalt für Irgendwas auch mit Ihrer Mietstreitigkeit gehen könne.

O-Ton des Kollegen: „Ach, das mit diesen Fachanwaltschaften ist total Blödsinn, da haben wir uns ins eigene Fleisch geschnitten. Ich sag immer, wen ich glücklich geschieden habe, dem mache ich auch das Knöllchen weg!“

Die Mandantin hat diese Aussage dann beruhigt. Mich hat das Ganze eher beunruhigt.

Warum hat mich das Ganze beunruhigt? Zugegebenermaßen weil ich eine andere Sicht auf die Dinge habe. Nun ist es so, dass ich ebenfalls einen Fachanwaltstitel trage. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat mich Wirkung vom 1.7.2014 zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt. Hierfür habe ich meine Kenntnisse im Strafrecht durch die Teilnahme von 120 Stunden am Fachanwaltsseminar vertieft, meine Kenntnisse wurden in 3 Klausuren á 5 Stunden geprüft und meine Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts musste ich anhand von  einer bestimmten Anzahl Fälle und Verhandlungstagen nachweisen. Zusätzlich muss ich nun jedes Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren, damit mir der Titel erhalten bleibt und ich immer auf dem aktuellen Wissenstand bin.

Darüber hinaus habe ebenfalls erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Verkehrsrecht und im Bereich Agrarrecht absolviert.

Das Führen eines Fachanwaltstitels alleine sagt freilich nichts über die  tatsächlichen Fähigkeiten eines Rechtsanwalts aus.

Ich kenne Kollegen, die seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Strafrechts tätig sind, brillante Strafverteidiger sind, jedoch keinen Titel „Fachanwalt“ führen. Sollte ich mal Probleme haben, würde ich nicht zögern, mich an diese zu wenden.

Andererseits kenne ich Kollegen, die sind Fachanwälte für Irgendwas, jedoch hat sich diese Qualifikation in meinem beruflichen Kontakt mit ihnen nicht niedergeschlagen und es erschließt sich mir nicht im geringsten, warum diese Kollege diese Titel führen.

Ergo: Der Titel alleine macht’s nicht!

Aber ein Fachanwaltstitel kann durchaus für den Mandanten ein starkes Indiz hinsichtlich der Fähigkeiten eines Anwalts und bei der Wahl des richtigen Anwalts sehr hilfreich sein. Nach meiner Erfahrung macht derjenige, der alles macht, nichts richtig. Die Zeiten des Anwalts als „Generalist“ sind meiner Meinung nach vorbei.

Allerdings machen wir Anwälte uns das Leben tatsächlich selber schwer, denn manche Kollegen „kleben“ an Mandaten, unabhängig von ihren eigenen Fähigkeiten und Wissenschwerpunkten.

Mein Arbeitsethos ist dagegen wie folgt: Ich weiß, was ich kann, worin ich gut bin, wann ich einem Mandanten mit guter Arbeit zu seinem guten Recht verhelfen kann.

Ich bin aber auch ehrlich genug zu mir selbst und weiß, wo meine Schwächen liegen und welches Mandat von mir nicht in der angemessenen Weise bearbeitet werden kann. Was mache ich also, wenn ein potentieller Mandant zu mir kommt, mir seine Problematik erläutert und ich dann zu dem Ergebnis komme, dass ich nicht der richtige Mann bin, um das Beste für den Mandanten zu erreichen? Man mag es kaum glauben, aber ich erkläre meinem Gegenüber dann genau das. Ich stehe ihm mit Rat und Tat bei der Suche nach einem in dieser Angelegenheit besser qualifizierten Kollegen zur Seite. Nach mehreren Jahren im Geschäft kennt man ja Spezialisten hier und da!

Mein Gefühl sagt mir aber, dass ich damit die Ausnahme bin. Häufiger höre ich Aussagen von Kollegen, wie die oben zitierte oder etwas wie sinngemäß „das bisschen Strafrecht machen wir so nebenher“.

Mal ehrlich, mit einem Knochenbruch gehe ich ja auch nicht zum Augenarzt! Oder? Wenn ich eine Vorladung zur Polizei oder eine Anklage vom Gericht bekomme, wenn die Polizei auf meiner Türschwelle steht und mir einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss unter die Nase reibt, wenn die mich gleich mit einem Haftbefehl einpacken wollen, dann brauche ich keinen Mietrechtler, keinen Familienrechtler, keinen Verwaltungsrechtler oder sonst etwas. Dann brauche ich eine Strafverteidiger! So einfach ist das!

 

In diesem Sinne…

Written by: RAKirschbaum

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