Verkehrsrechtstag

crate-895939_1920Kurznotiz:

Der Präsident des 53. Verkehrsrechtstages Kay Nehm hat -völlig zutreffend- darauf hingewiesen, dass es eine ungleiche Behandlung von Alkoholsündern quer durch die Republik gibt. Da hat er Recht. Kann nicht sein, dass man in einem Bundesland ab 1,1 Promille zur MPU („Idiotentest“) muss, in einem anderen erst am 1,6 Promille. Ist aber so.

Kann aber auch nicht sein, dass ein Betroffener in einem Gerichtsbezirk mit „4 Gramm Gras“ keinerlei Konsequenzen fürchten muss (153 StPO), in einem anderen dafür empfindlich belangt wird. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass ein „Sozialhilfebetrüger“ im Süden der Republik 1 Jahr und 6 Monate (ohne!) bekommt und im Norden kein Jahr auf dem Deckel steht. Ist aber so.

Kann auch nicht sein, dass eine Verwaltungsbehörde von der erstmaligen Verhängung eines Fahrverbots bei Verdoppelung der Geldbuße absieht, eine andere bei einer Verdreifachung, die nächste sich Gehaltsnachweise schicken lässt und die nächste, auch im Rahmen der Gerichtsverhandlung, nicht einmal darauf Rücksicht nimmt, dass der Betroffene Angehöriger der Feuerwehr und einer von zwei Kameraden am Standort ist, die ein Spezialfahrzeug bedienen können und am Fahrverbot festhält. Ist aber so.

Wenn das eine einheitlich geregelt wird (Behandlung von Promillesündern), dann ist der Weg nicht mehr weit, bis alles einheitlich geregelt wird. Dann gibt’s strenge Kataloge, unsere Strafrahmen gehen den Bach runter. Wir brauchen dann keine Gerichte mehr, sondern „Verurteilungsautomaten“, ähnlich „Demolition Man“.  Keine schöne Vorstellung.

Ja, es mag ungerecht erscheinen, ein Machtwort der Politik ist meiner Meinung nach aber nicht angezeigt.

In diesem Sinne…