Bundesverfassungsgericht

hammer-802301_1920Es war einmal vor langer Zeit, ein Rechtsstaat. Es war eine tolle Erfindung, da passte er eine auf den andern auf. Keiner hatte zu viel Macht und wenn der Staat dem Bürger etwas wollte, guckte einer drüber. Man nannte es z.B. „Richtervorbehalt„.

Das war eine vielleicht eine tolle Erfindung. Wenn der Schutzmann mal beim Ede ums Eck gucken wollte (frei nach dem Großstadtrevier) musste er vorher beim Gericht anrufen und fragen, ob er das darf. Wenn das Gericht, nach Vorlage der bisherigen Beweise und Indizien es auch für angebracht hielt mal beim Ede zu Hause, im Auto, in der Telefonleitung nachzugucken, dann gab es einen entsprechenden Beschluss (zur Not auch nur mündlich, wenn die Zeit knapp war).