Es war einmal ein Reiseanwalt. Der hatte einen Gerichtstermin für einen Mandanten in Erlangen. Und dann noch einen zweiten Mandanten. Er brauchte mehr als einen. Er fuhr zurück aus dem Süden der Republik. Da rief das Amtsgericht in Hamm an und sprach mit einer der fleißigen Mitarbeiterinnen des Anwalts. Es ging um den zweiten Mandanten. Man habe diesen festgenommen und um 12:30 solle ein Haftbefehlsverkündung stattfinden. Die fleißige Mitarbeiterin erklärte, dass der Anwalt in Bayern (Franken) sei, jedoch auf dem Rückweg und sie es ihm ausrichten werde. So geschah es auch.
Der emsige und engagierte Anwalt beschleunigte daraufhin seine Motorkutsche und eilte zum Amtsgericht nach Hamm. Dort traf er um 12:15 ein, erkundigte sich nach seinem Mandanten, um zu erfahren, dass man diesen gerade hatte laufen lassen, da man den Termin vorgezogen hatte.
Hierüber war der Anwalt nicht erfreut und suchte die Geschäftsstelle des Richters auf. Dort wurde eine Aktenvermerk gefertigt, welcher darüber Auskunft gibt, dass ein sehr erboster Verteidiger um 12:17 Uhr im Geschäftszimmer des Amtsgericht aufschlug.
Im weiteren Verlauf des Tages fand sich noch eine Nachricht in der Akte, welche erklärte, dass die fleißige Mitarbeiterin gesagt haben solle, der Anwalt könne den Termin nicht wahrnehmen. Was zum einen nicht stimmt, zum anderen offensichtlich nicht der Wahrheit entsprach, denn er war ja da.
Es kamen im weiteren Verfahren noch einige weitere lustige Stolpersteine hinzu. So wurde der Mandant kurze Zeit später erneut „in flagranti“ erwischt, der Haftbefehl wurde wieder in Vollzug gesetzt. Über diesen Termin hat man den Verteidiger erst gar nicht mehr informiert!
Als der Anwalt nun den Termin abrechnen wollte, erklärte der lustige Kostenbeamte, dass es für diesen Termin keine Gebühren gäbe, der emsige Verteidiger wäre nun einmal nicht da gewesen. Dieses ließ es sich nicht nehmen „erbost“ zu antworten. Es folgte eine unschöne Schreiberei und einen störrischen Richter später, lag die Sache dem LG Dortmund zu Entscheidung vor, weil der Amtsrichter nicht abhelfen wollte.
Das Ergebnis des LG gibt’s hier!
Was lernen wir? Ende gut, alles gut!
In diesem Sinne…
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