Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt heute über die Klagen mehrer Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis in Folge von THC-Konsum verloren haben.

Die „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ geht allerdings mittlerweile von höheren Grenzwerten aus, als dies bisher der Fall war. Bis jetzt galt, das der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gefunden wurden.

Einen kurzen Artikel findet man hier. Wir berichten weiter!

In diesem Sinne…

 

Supreme Court

Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten  von Amerika(Supreme Court of the United States of America) hat die Urteilsfindung bei Todesstrafen im Bundesstaat Florida für verfassungswidrig erklärt (opinion).

Florida hat 1/10 aller Urteile mit Todesstrafe in den USA, nur noch übertroffen von Kalifornien. Allerdings ist es in den übrigen Bundesstaaten so, dass eine Jury über die Verhängung der Todesstrafe entscheidet. In Florida liegt diese Entscheidung bei einem einzelnen Richter! Besser gesagt, lag. Dieser Rechtsprechungspraxis hat der Supreme Court nun eine Ende gesetzt.

Im zu entscheidenden Fall (Hurst v. Florida) ging der Verurteilte gegen das Urteil vor. Er wurde im Jahre 1998 wegen Mordes an einer Restaurantleiterin verurteilt.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof fiel erfreulich deutlich aus, 8:1 Stimmen.

Für mich stellt die „Todesstrafe“, erst Recht die vollstreckbare, eine absolute Bankrotterklärung für ein modernes Justizsystem dar. Jede Entscheidung in irgendeinem Land, welches die Todesstrafe noch hat, die dafür sorgt, dass diese nicht vollstreckt werden kann, Verfahren neu aufgerollt werden müssen oder gar abgeschafft wird, ist in meinen Augen absolut begrüßenswert. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

In diesem Sinne…

10565070_460617674082221_3460329632215657553_n„Mein OLG“ Hamm… immer wieder für Entscheidungen gut, die man so nicht unbedingt erwartet hätte (nicht meine Entscheidung, nur online gefunden!)

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer nun veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 10.11.2015, Az. 1 Vollz (Ws) 458/15) entschieden und damit eine Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigt, dass zweimal in der Wochen zu duschen völlig ausreichend ist. Zumindest dann, wenn man nicht körperlich arbeitet oder Sport treibt.

Vor kurzen hatten wir hier eine Entscheidung des LG Limburg erörtert, bei der ein Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt wurde („Mord durch Geisterfahrer“).

Nun hat das AG Köln zwei Heranwachsende zu bewährungsfähigen Freiheitsstrafen von einem Jahr, bzw. einem Jahr und 4 Monaten verurteilt, weil Sie sich ein illegales Autorennen in der Kölner Innenstadt geliefert hatten, dabei mit einem Taxi kollidierten und einer der Insassen so schwer verletzt wurde, dass dieser ca. 3 Wochen später verstarb.

IStGH vor dem „Aus“?

by RAKirschbaum on

Guten Tag zusammen!

LTO berichtet, dass drei Staaten wohl „Austrittskandidaten“ für den IStGH seien. Naja, über den Sinn und Zweck sowie die „Effektivität“ der internationalen Organisation „Internationaler Strafgerichtshof“ kann man sich vortrefflich streiten. Dies nicht nur, weil China, Russland und die USA sich weigern mitzuspielen.

Allerdings sind „Totgesänge“ nur wahrlich etwas verfrüht.

In diesem Sinne…

Stumpf ist Trumpf…

by RAKirschbaum on

Herrlich, zum Abend noch eine wahrlich schöne Entscheidung des OLG Hamm!

Hier hat das OLG Hamm, immer wieder gut für Entscheidungen die man so nicht unbedingt erwartet hätte, wieder einen „rausgehauen“.

„Autobahn Ende“- Schild heißt „Autobahn-Ende“… nicht mehr, nicht weniger!

Manchmal kann’s so einfach sein!

Kurz zusammengefasst: Das Verkehrszeichen 334 besagt, dass die Autobahn zu Ende ist. Hat mit Bremsen, langsamer werden oder ähnlichem nichts zu tun, zumindest, so lange kein weiteres Schild aufgestellt ist, wie Ortseingang oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Wer hätte das gedacht?!

In diesem Sinne…

Endlich! Endlich!! Es tut sich was!!! Der Bundesgerichtshof in Strafsachen kommt aus dem Quark, in die Pötte, wie auch immer!

Warum jubelt der Herr Verteidiger jetzt so, wird sich mit Sicherheit der ein oder andere fragen. Niemand soll blöder sterben als geboren, also erkläre ich mein Freudentänzchen gerne!

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr 2016 erstmal vorab:

Nun zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 – Az: 2 Ss (OWi) 313/15, welche meiner Meinung nach nicht ganz unwichtig sein dürfte.

In der obigen Entscheidung erklärt uns das OLG, dass die Verwendung einer sog. „Blitzer-App“ gegen geltendes Recht verstoße und daher mit einer Geldbuße von 75,–€ geahndet werde. Es handelt sich bei einer solchen App um ein „technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)“.

Allerdings gilt hier bei einiges zu beachten:

  1. Auf dem Handy muss die App installiert sein (logisch).
  2. Das Handy muss betriebsbereit sein (irgendwie auch naheliegend).
  3. Die App muss während der Fahrt aufgerufen sein (da wird’s interessant).