Herrlich, zum Abend noch eine wahrlich schöne Entscheidung des OLG Hamm!
Hier hat das OLG Hamm, immer wieder gut für Entscheidungen die man so nicht unbedingt erwartet hätte, wieder einen „rausgehauen“.
„Autobahn Ende“- Schild heißt „Autobahn-Ende“… nicht mehr, nicht weniger!
Manchmal kann’s so einfach sein!
Kurz zusammengefasst: Das Verkehrszeichen 334 besagt, dass die Autobahn zu Ende ist. Hat mit Bremsen, langsamer werden oder ähnlichem nichts zu tun, zumindest, so lange kein weiteres Schild aufgestellt ist, wie Ortseingang oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Wer hätte das gedacht?!
In diesem Sinne…
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