Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht.
Mitte Dezember fährt ein Bürger, nennen wir ihn A, mit seinen Kollegen, der Einfachheit halber B und C genannt, nach Dortmund. Da kommen sie in eine Polizeikontrolle. Man gibt an, keine Betäubungsmittel dabei zu haben. A hat auch keine dabei, aber Bargeld.
Es kommt, was kommen muss: B hat eine kleine Menge „Drogen“ dabei, das Geld wird flux als Drogengeld identifiziert oder als Diebesbeute oder zum Ankauf von Drogen gedacht, naja, wie auch immer. Geld ist weg, sichergestellt, nach § 43 PolG NRW.

Es war einmal vor langer Zeit, ein Rechtsstaat. Es war eine tolle Erfindung, da passte er eine auf den andern auf. Keiner hatte zu viel Macht und wenn der Staat dem Bürger etwas wollte, guckte einer drüber. Man nannte es z.B. „
Hier mal ein paar Gedanken zu einem Problem, welches mir in meiner Praxis immer wieder begegnet, zuletzt heute, und sich mir nicht wirklich erschließt, weil es inkonsequent ist.

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