Strafverteidigung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt heute über die Klagen mehrer Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis in Folge von THC-Konsum verloren haben.

Die „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ geht allerdings mittlerweile von höheren Grenzwerten aus, als dies bisher der Fall war. Bis jetzt galt, das der Verlust der Fahrerlaubnis droht, wenn mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut gefunden wurden.

Einen kurzen Artikel findet man hier. Wir berichten weiter!

In diesem Sinne…

Vor kurzen hatten wir hier eine Entscheidung des LG Limburg erörtert, bei der ein Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt wurde („Mord durch Geisterfahrer“).

Nun hat das AG Köln zwei Heranwachsende zu bewährungsfähigen Freiheitsstrafen von einem Jahr, bzw. einem Jahr und 4 Monaten verurteilt, weil Sie sich ein illegales Autorennen in der Kölner Innenstadt geliefert hatten, dabei mit einem Taxi kollidierten und einer der Insassen so schwer verletzt wurde, dass dieser ca. 3 Wochen später verstarb.

IStGH vor dem „Aus“?

by RAKirschbaum on

Guten Tag zusammen!

LTO berichtet, dass drei Staaten wohl „Austrittskandidaten“ für den IStGH seien. Naja, über den Sinn und Zweck sowie die „Effektivität“ der internationalen Organisation „Internationaler Strafgerichtshof“ kann man sich vortrefflich streiten. Dies nicht nur, weil China, Russland und die USA sich weigern mitzuspielen.

Allerdings sind „Totgesänge“ nur wahrlich etwas verfrüht.

In diesem Sinne…

Endlich! Endlich!! Es tut sich was!!! Der Bundesgerichtshof in Strafsachen kommt aus dem Quark, in die Pötte, wie auch immer!

Warum jubelt der Herr Verteidiger jetzt so, wird sich mit Sicherheit der ein oder andere fragen. Niemand soll blöder sterben als geboren, also erkläre ich mein Freudentänzchen gerne!

Frohes Fest (gehabt zu haben)!

Da geht man als pflichtbewusster, junger, dynamischer Strafverteidiger, wie selbstverständlich, auch „zwischen den Jahren“ ins Büro. Man will sich ja nichts zu Schulden kommen lassen und die Post soll abgearbeitet werden, der Schreibtisch soll leer ins neue Jahr (klappt eh nicht, wissen alle).

Da findet sich ein Brief meiner Rechtanwaltskammer, also nicht nur einer, aber mindestens einer der mein Blut in Wallungen bringt und dafür Sorge trägt, dass mein Ruhepuls sich beschleunigt (möglicherweise sollte ich der Kammer dafür auch noch dankbar sein, quasi für „Sitztraining“ gegen die Weihnachtsleckereien).

Mord durch Geisterfahrer

by RAKirschbaum on

Das LG Limburg verurteilte einen 45-jährigen Mann, der als Geisterfahrer auf die B 49 bei Limburg auffuhr um vor der Polizei zu flüchten, einen Unfall verursachte bei dem eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben kam, wegen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde, entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft, nicht festgestellt.

Auch hier gilt wieder, wie so oft, dass ich weder die Akte kenne, noch in der mündlichen Verhandlung zugegen war.

„Pfarrer-Stalkerin Christel G. freigesprochen“LG Arnsberg

Da schlägt die journalistische Vorverurteilung mal wieder mit aller Gewalt zu…. und das nach einem Freispruch.

Zugegeben, der § 238 StGB ist jetzt nicht so alt, dass man bei der Journaille darauf hoffen könnte, dass sich die Tatbestandsvoraussetzungen rumgesprochen haben.

Aber, wie dem auch sei, selbst wenn die objektiven Vorraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sind, muss ja dann doch noch auf die subjektiven Gesichtspunkte abgestellt werden. Da kommen wir nicht drum herum,

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat ein einer Entscheidung am vergangenen Dienstag, 15. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Angeklagtenrechte getroffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 sich geweigert hat die Sache zur Entscheidung anzunehmen.

Ein gute Zusammenfassung gibt es hier bei LTO.

Nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Schritt weiter in Richtung „Fair-Trial“, Artikel 6 EMRK.
(Urt. v. 15.12.2015, Az. 9154/10, Schatschaschwili gegen Deutschland)

Demnach darf ein Gericht seine Entscheidung nicht auf die Vernehmung eines Untersuchungsrichters gestützt werden, es müssen

SZ-Artikel zur Wohllebenaussage

Als engagierter und interessierter Strafverteidiger kommt man in den heutigen Tagen an dem sog. „NSU-Verfahren“ ja kaum vorbei. Umso schwerer ist es, sich ein vernünftiges Bild vom Geschehen im Gerichtssaal zu machen, bzw. das Geschehen zu werten, weil man nicht persönlich zu gegen war. Sämtliche Informationen sind sozusagen „zweite Hand“.

Die SZ, in den Personen von  Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz, ist offensichtlich der Meinung, dass Ralf Wohlleben ein deutlich ausgefeiltere Aussage getätigt hat als Beate Tschäpe.

Nun, das wird sich, vermutlich erst am Ende des Verfahrens zeigen, ausschließen will man es