Was will er denn nun?
Eigentlich darf man nicht doppelt bestraft werden. Heißt, wenn ich für eine Straftat meine Strafe verbüßt habe, muss ich dafür nicht noch einmal ins Gefängnis (sehr verkürzt dargestellt, aber hoffentlich deutlich).
Das OLG Hamm sieht die Nummer wohl etwas anders. Im Beschluss vom 19.01.2016, Az. 2 Ausl. 168/15, wird erklärt, dass dies nicht unbedingt durchgreife, wenn das Ganze grenzübergreifend stattfindet. Die – möglicherweise – ganz gute Begründung zielt darauf ab, dass das Doppelbestrafungsverbot nur für deutsche Gericht gilt.
348-Verbot-der-Doppelbestrafung
In diesem Sinne…
Schreibe einen Kommentar