Randgebiete

Guten Morgen,

heute mal etwas von eher allgemeingültiger Natur, will sagen, nicht fallbezogen, wenn auch nicht vollkommen ohne Anlass.

Letztens wartete ich vor dem Gerichtssaal auf den Aufruf meiner Sache. In der Nähe stand ein Kollege mit einer Mandantin und die beiden warteten wohl auch auf ihren Termin. So wurde ich unfreiwillig Ohrenzeuge einer Unterhaltung des Kollegen (Fachanwalt in einem zivilrechtlichen Gebiet, nicht Mietrecht) mit seiner Mandantin. Diese war doch nun sehr verunsichert, ob sie zum einem Fachanwalt für Irgendwas auch mit Ihrer Mietstreitigkeit gehen könne.

O-Ton des Kollegen: „Ach, das mit diesen Fachanwaltschaften ist total Blödsinn, da haben wir uns ins eigene Fleisch geschnitten. Ich sag immer, wen ich glücklich geschieden habe, dem mache ich auch das Knöllchen weg!“

Manchmal ist es besser selber nichts zu schreiben, sondern sich mit dem Hinweis auf eine Bearbeitung durch einen geschätzten Kollegen zu begnügen. So soll es nun hier geschehen.

Der Kollege Andreas Jede aus Berlin hat sich auf seinem -ohnehin immer lesenswerten- Blog mit der obigen Entscheidung sehr intensiv beschäftigt und eine Besprechung vorgelegt, der ich nichts hinzuzufügen habe und nicht besser machen könnte (was nichts heißen soll/muss).

Daher begnüge ich mich auf den Hinweis: LESEN!

Schlimme Entscheidung – sehr gute Besprechung!

In diesem Sinne…

upset-534103_1920Nun fühl‘ ich mich mal wieder irgendwie vereimert. Während ich letztens noch darüber schrieb, dass Wettschulden ja Ehrenschulden sind und erklärte, dass es auch hier üblich ist den Gerichtsvollzieher losschicken zu müssen, wenn man vom Kreis sein Geld haben will, erklärt der mir jetzt, er würde nicht vollstrecken, obwohl die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen.

Ich fang‘ am besten vorne an:

Mandant bekommt die Fahrerlaubnis entzogen, weil sein Punktekonto angeblich voll sei.

Wir erheben Klage in der Hauptsache (sog. „K“-Aktenzeichen) und, da die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, beantragen einstweiligen Rechtsschutz (sog. „L“-Verfahren).

Wir gewinnen beides.

taxes-1027103_1920LTO.de berichtet hier über eine „Posse“ in NRW.

Ich lese eine gewisse Empörung über den Kollegen heraus, kann diese aber nicht teilen. Hier hat das System. In einem Fahrerlaubnisangelegenheit in dem Eil- und Hauptsacheverfahren gewonnen wurden kommt das Geld auch nur nach dem man den Gerichtsvollzieher beauftragt. Schade, aber mittlerweile gängige Praxis.

Habe auch schon in Erwägung gezogen einen Haftbefehl zu erlassen. Frage mich nur, ob dann die Landrätin verhaftet wird, oder wer?

Ebenfalls recht charmant erscheint auch die Methode des „vorläufigen Zahlungsverbotes“. Das Konto des Kreises einfrieren. Eine schöne Idee, aber manchmal bin ich dann doch zu brav rücksichtsvoll.

In diesem Sinne…

Es war einmal ein Reiseanwalt. Der hatte einen Gerichtstermin für einen Mandanten in Erlangen. Und dann noch einen zweiten Mandanten. Er brauchte mehr als einen. Er fuhr zurück aus dem Süden der Republik. Da rief das Amtsgericht in Hamm an und sprach mit einer der fleißigen Mitarbeiterinnen des Anwalts. Es ging um den zweiten Mandanten. Man habe diesen festgenommen und um 12:30 solle ein Haftbefehlsverkündung stattfinden. Die fleißige Mitarbeiterin erklärte, dass der Anwalt in Bayern (Franken) sei, jedoch auf dem Rückweg und sie es ihm ausrichten werde. So geschah es auch.

Der emsige und engagierte Anwalt beschleunigte daraufhin seine Motorkutsche und eilte zum Amtsgericht nach Hamm. Dort traf er um 12:15 ein, erkundigte sich nach seinem Mandanten, um zu erfahren, dass man diesen gerade hatte laufen lassen, da man den Termin vorgezogen hatte.

hammer-719066_1920Gestern konnte man, sofern man sich dafür interessiert, an vielen Stellen etwas von einer bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lesen.

Was war passiert? Des Bundesverfassungsgericht erklärte: Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig, Beschluss vom 12. Januar 2016, 1 BvL 6/13