Hier mal ein paar Gedanken zu einem Problem, welches mir in meiner Praxis immer wieder begegnet, zuletzt heute, und sich mir nicht wirklich erschließt, weil es inkonsequent ist.
Wie die Überschrift verrät geht es um die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in einem Strafvollstreckungsverfahren.
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