Frohes Fest (gehabt zu haben)!

Da geht man als pflichtbewusster, junger, dynamischer Strafverteidiger, wie selbstverständlich, auch „zwischen den Jahren“ ins Büro. Man will sich ja nichts zu Schulden kommen lassen und die Post soll abgearbeitet werden, der Schreibtisch soll leer ins neue Jahr (klappt eh nicht, wissen alle).

Da findet sich ein Brief meiner Rechtanwaltskammer, also nicht nur einer, aber mindestens einer der mein Blut in Wallungen bringt und dafür Sorge trägt, dass mein Ruhepuls sich beschleunigt (möglicherweise sollte ich der Kammer dafür auch noch dankbar sein, quasi für „Sitztraining“ gegen die Weihnachtsleckereien).

Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter beim BGH. Zudem schreibt er einmal wöchentlich eine Kolumne in der Wochenzeitschrift „Die Zeit“.

Meiner Meinung nach ist diese grundsätzlich sehr lesenswert, diese Woche allerdings im besonderen, daher möchte diese dem geneigten Leser ans Herz legen.

Bin mal gespannt, was ich davon in den kommenden Btm-Verfahren im jeweiligen Plädoyer verarbeiten werde…. Einige Ideen habe ich schon!

In diesem Sinne…

Mord durch Geisterfahrer

by RAKirschbaum on

Das LG Limburg verurteilte einen 45-jährigen Mann, der als Geisterfahrer auf die B 49 bei Limburg auffuhr um vor der Polizei zu flüchten, einen Unfall verursachte bei dem eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben kam, wegen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde, entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft, nicht festgestellt.

Auch hier gilt wieder, wie so oft, dass ich weder die Akte kenne, noch in der mündlichen Verhandlung zugegen war.

Philosophie zum Wochenende

by RAKirschbaum on

Diese Frage zeigt immer wieder sehr deutlich die manchmal herrschende Diskrepanz zwischen Recht und Moral.

Die sich dahinter verbergende Geschichte steht hier.

Ob an den erhobenen Vorwürfen etwas dran ist oder nicht kann zum jetzigen Zeitpunkt außer Acht gelassen werden. Ebenso wenig wie über dieses Verfahren, weiß ich über das mexikanische Rechtssystem.

Es geht um die philosophische Frage dahinter. Wie weit ist der Einzelne bereit zu gehen, um zu überleben? Welche Regeln des „gedeihlichen“ Zusammenlebens kippen als erste?

Erinnert schon stark an den Fuerza-Aérea-Uruguaya-Flug 571.

Erfolgreiches Nachgrübeln und In-sich-gehen. Soll man ja zur Weihnachtszeit ohnehin.

In diesem Sinne

„Pfarrer-Stalkerin Christel G. freigesprochen“LG Arnsberg

Da schlägt die journalistische Vorverurteilung mal wieder mit aller Gewalt zu…. und das nach einem Freispruch.

Zugegeben, der § 238 StGB ist jetzt nicht so alt, dass man bei der Journaille darauf hoffen könnte, dass sich die Tatbestandsvoraussetzungen rumgesprochen haben.

Aber, wie dem auch sei, selbst wenn die objektiven Vorraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sind, muss ja dann doch noch auf die subjektiven Gesichtspunkte abgestellt werden. Da kommen wir nicht drum herum,

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat ein einer Entscheidung am vergangenen Dienstag, 15. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Angeklagtenrechte getroffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 sich geweigert hat die Sache zur Entscheidung anzunehmen.

Ein gute Zusammenfassung gibt es hier bei LTO.

Nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Schritt weiter in Richtung „Fair-Trial“, Artikel 6 EMRK.
(Urt. v. 15.12.2015, Az. 9154/10, Schatschaschwili gegen Deutschland)

Demnach darf ein Gericht seine Entscheidung nicht auf die Vernehmung eines Untersuchungsrichters gestützt werden, es müssen

SZ-Artikel zur Wohllebenaussage

Als engagierter und interessierter Strafverteidiger kommt man in den heutigen Tagen an dem sog. „NSU-Verfahren“ ja kaum vorbei. Umso schwerer ist es, sich ein vernünftiges Bild vom Geschehen im Gerichtssaal zu machen, bzw. das Geschehen zu werten, weil man nicht persönlich zu gegen war. Sämtliche Informationen sind sozusagen „zweite Hand“.

Die SZ, in den Personen von  Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz, ist offensichtlich der Meinung, dass Ralf Wohlleben ein deutlich ausgefeiltere Aussage getätigt hat als Beate Tschäpe.

Nun, das wird sich, vermutlich erst am Ende des Verfahrens zeigen, ausschließen will man es