Dass mir der Schutz der persönlichen Daten meiner Mandanten wichtig ist, habe ich ja auch schon das eine oder andere Mal erwähnt.
Warum keine Vollmachten vorgelegt werden, habe ich auch schon ausführlich beschrieben.
Nun erreicht mich der folgende Brief:
Wer jetzt hier Ausführungen macht, rutscht meiner Meinung nach ganz schnell in Richtung § 356 StGB. Und das will man ja nicht. Wenn 356, dann Porsche!
Leider zeigt das Studium verschiedener anderer Akten, dass dieses Denken nicht allzu weit verbreitet ist. Gerade Kanzleien, die „das bisschen Strafrecht“ auch gerade mitmachen, versteigen sich dann allzu gerne in Erklärungen, Erzählungen und Entschuldigungen warum, wieso das mit dem Mandanten gerade nicht läuft oder wo der anzutreffen ist.
So etwas gibt es bei uns nicht. Solche Schreiben werden zur Kenntnis genommen, ggfls. „verbloggt“ und dann zur Akte genommen.
In diesem Sinne…
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