Guten Morgen und ein frohes neues Jahr 2016 erstmal vorab:
Nun zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 – Az: 2 Ss (OWi) 313/15, welche meiner Meinung nach nicht ganz unwichtig sein dürfte.
In der obigen Entscheidung erklärt uns das OLG, dass die Verwendung einer sog. „Blitzer-App“ gegen geltendes Recht verstoße und daher mit einer Geldbuße von 75,–€ geahndet werde. Es handelt sich bei einer solchen App um ein „technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)“.
Allerdings gilt hier bei einiges zu beachten:
- Auf dem Handy muss die App installiert sein (logisch).
- Das Handy muss betriebsbereit sein (irgendwie auch naheliegend).
- Die App muss während der Fahrt aufgerufen sein (da wird’s interessant).
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