LTO.de berichtet hier über eine „Posse“ in NRW.
Ich lese eine gewisse Empörung über den Kollegen heraus, kann diese aber nicht teilen. Hier hat das System. In einem Fahrerlaubnisangelegenheit in dem Eil- und Hauptsacheverfahren gewonnen wurden kommt das Geld auch nur nach dem man den Gerichtsvollzieher beauftragt. Schade, aber mittlerweile gängige Praxis.
Habe auch schon in Erwägung gezogen einen Haftbefehl zu erlassen. Frage mich nur, ob dann die Landrätin verhaftet wird, oder wer?
Ebenfalls recht charmant erscheint auch die Methode des „vorläufigen Zahlungsverbotes“. Das Konto des Kreises einfrieren. Eine schöne Idee, aber manchmal bin ich dann doch zu brav rücksichtsvoll.
In diesem Sinne…
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