„Pfarrer-Stalkerin Christel G. freigesprochen“
Da schlägt die journalistische Vorverurteilung mal wieder mit aller Gewalt zu…. und das nach einem Freispruch.
Zugegeben, der § 238 StGB ist jetzt nicht so alt, dass man bei der Journaille darauf hoffen könnte, dass sich die Tatbestandsvoraussetzungen rumgesprochen haben.
Aber, wie dem auch sei, selbst wenn die objektiven Vorraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sind, muss ja dann doch noch auf die subjektiven Gesichtspunkte abgestellt werden. Da kommen wir nicht drum herum, auch wenn die F.A.Z. der Meinung ist, es mit einer „Pfarrer-Stalkerin“ zu tun zu haben. Nebenbei gesagt, erinnert mich diese Schlagzeile eher an die „Blöd“-Zeitung als an die F.A.Z., aber nun gut.
Wenn dann selbst die StA einen Freispruch beantragt, ist einer solchen Schlagzeile die Grundlage entzogen.
In diesem Sinne…
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