So, das war es dann nun wieder für dieses Jahr mit dem Treffen der Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern an dem ja aber auch nicht immer alle teilnehmen.
Wie war es denn jetzt also:
Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat ein einer Entscheidung am vergangenen Dienstag, 15. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Angeklagtenrechte getroffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 sich geweigert hat die Sache zur Entscheidung anzunehmen.
Ein gute Zusammenfassung gibt es hier bei LTO.
Nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Schritt weiter in Richtung „Fair-Trial“, Artikel 6 EMRK.
(Urt. v. 15.12.2015, Az. 9154/10, Schatschaschwili gegen Deutschland)
Demnach darf ein Gericht seine Entscheidung nicht auf die Vernehmung eines Untersuchungsrichters gestützt werden, es müssen
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