Ok, ok, streng genommen müsste es heißen „die Berufungsrichter“, ich weiß. Neben dem Berufsrichter sitzen da ja auch noch zwei Laienrichter, sog. Schöffen. Um die geht es aber nicht. Denn die sind – so zumindest die graue Theorie -vollkommen unvorbereitet, will nicht sagen unbedarft, vor einer etwaigen mündlichen Verhandlung.
Und wenn man sich das Leben so richtig leicht machen will, dann lässt man es am besten gar nicht erst zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Ich fange mal vorne an:
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