Das LG Limburg verurteilte einen 45-jährigen Mann, der als Geisterfahrer auf die B 49 bei Limburg auffuhr um vor der Polizei zu flüchten, einen Unfall verursachte bei dem eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben kam, wegen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde, entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft, nicht festgestellt.
Auch hier gilt wieder, wie so oft, dass ich weder die Akte kenne, noch in der mündlichen Verhandlung zugegen war.
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