„Mein OLG“ Hamm… immer wieder für Entscheidungen gut, die man so nicht unbedingt erwartet hätte (nicht meine Entscheidung, nur online gefunden!)
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer nun veröffentlichen Entscheidung (Beschl. v. 10.11.2015, Az. 1 Vollz (Ws) 458/15) entschieden und damit eine Entscheidung des LG Düsseldorf bestätigt, dass zweimal in der Wochen zu duschen völlig ausreichend ist. Zumindest dann, wenn man nicht körperlich arbeitet oder Sport treibt.
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