beA

think-about-1184858_1920Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) kommt. Keiner weiß wann, keiner weiß wie, aber alle dürfen bezahlen. Einmal hab ich mir schon mit „therapeutischem Bloggen“ beholfen. Hier!

Heute muss es wieder herhalten:

Nun, ausgerechnet meine Kammer – also Hamm -, hat hier einen Prozeß führen müssen, weil ein Kollege gegen die Beitragsordnung geklagt hatte. Mit dem recht charmanten Argument, wenn der Gesetzgeber das will, dann soll der das auch bezahlen. Ähnlich der Musik…. Man kennt das Sprichwort.

Ist aber nicht, so der Anwaltssenat des BGH am 16. Januar 2016. Hier geht’s zum Artikel auf LTO.de

Was reg‘ ich mich auf?!

 

In diesem Sinne….

Frohes Fest (gehabt zu haben)!

Da geht man als pflichtbewusster, junger, dynamischer Strafverteidiger, wie selbstverständlich, auch „zwischen den Jahren“ ins Büro. Man will sich ja nichts zu Schulden kommen lassen und die Post soll abgearbeitet werden, der Schreibtisch soll leer ins neue Jahr (klappt eh nicht, wissen alle).

Da findet sich ein Brief meiner Rechtanwaltskammer, also nicht nur einer, aber mindestens einer der mein Blut in Wallungen bringt und dafür Sorge trägt, dass mein Ruhepuls sich beschleunigt (möglicherweise sollte ich der Kammer dafür auch noch dankbar sein, quasi für „Sitztraining“ gegen die Weihnachtsleckereien).