Das beA (besondere elektronische Anwaltspostfach) kommt. Keiner weiß wann, keiner weiß wie, aber alle dürfen bezahlen. Einmal hab ich mir schon mit „therapeutischem Bloggen“ beholfen. Hier!
Heute muss es wieder herhalten:
Nun, ausgerechnet meine Kammer – also Hamm -, hat hier einen Prozeß führen müssen, weil ein Kollege gegen die Beitragsordnung geklagt hatte. Mit dem recht charmanten Argument, wenn der Gesetzgeber das will, dann soll der das auch bezahlen. Ähnlich der Musik…. Man kennt das Sprichwort.
Ist aber nicht, so der Anwaltssenat des BGH am 16. Januar 2016. Hier geht’s zum Artikel auf LTO.de
Was reg‘ ich mich auf?!
In diesem Sinne….
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