Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht.
Mitte Dezember fährt ein Bürger, nennen wir ihn A, mit seinen Kollegen, der Einfachheit halber B und C genannt, nach Dortmund. Da kommen sie in eine Polizeikontrolle. Man gibt an, keine Betäubungsmittel dabei zu haben. A hat auch keine dabei, aber Bargeld.
Es kommt, was kommen muss: B hat eine kleine Menge „Drogen“ dabei, das Geld wird flux als Drogengeld identifiziert oder als Diebesbeute oder zum Ankauf von Drogen gedacht, naja, wie auch immer. Geld ist weg, sichergestellt, nach § 43 PolG NRW.
A geht daraufhin brav kurz vor Weihnachten wieder zur Polizei und zeigt einer Gewinnspielquittung vor, über den exakten Betrag. Reicht dem Hüter von Recht und Ordnung allerdings nicht. Es ergeht ein Bescheid, den ich hier nur auszugsweise zitieren will, weil er in Gänze 11(!) Seiten umfasst, die aber irgendwie immer das gleiche wiederholen.
Aha, und die wären?
Die „Drogen“ die gefunden wurden, waren ein Joint. In Zahlen „1“!!
Der Bürger A ist jetzt Mandant bei uns und wir wollen mal sehen, was das VG Gelsenkirchen dazu sagt.
Was lernen wir daraus? Richtig! Vor Fahrtantritt, Geld aus dem Fenster werfen und alle Mitfahrer filzen, damit man nicht in Probleme mit der Obrigkeit gerät.
Ach ja und natürlich: Trau, schau zu wem du ins Auto steigst. Ganz im Sinne von:
In diesem Sinne…
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