Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat ein einer Entscheidung am vergangenen Dienstag, 15. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Angeklagtenrechte getroffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 sich geweigert hat die Sache zur Entscheidung anzunehmen.
Ein gute Zusammenfassung gibt es hier bei LTO.
Nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Schritt weiter in Richtung „Fair-Trial“, Artikel 6 EMRK.
(Urt. v. 15.12.2015, Az. 9154/10, Schatschaschwili gegen Deutschland)
Demnach darf ein Gericht seine Entscheidung nicht auf die Vernehmung eines Untersuchungsrichters gestützt werden, es müssen die Zeugen vernommen werden, damit die Rechte des Angeklagten gewahrt werden.
Es bleibt abzuwarten, was die deutsche Justiz daraus machen wird. Bei Neziraj gegen Deutschland (EGMR, 08.11.2012 – 30804/07) haben sich die Gerichte auch nicht wirklich für die Entscheidung interessiert, bis der Gesetzgeber den § 329 Abs. 2 StPO eingefügt hat.
In diesem Sinne
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