„Pfarrer-Stalkerin Christel G. freigesprochen“
Da schlägt die journalistische Vorverurteilung mal wieder mit aller Gewalt zu…. und das nach einem Freispruch.
Zugegeben, der § 238 StGB ist jetzt nicht so alt, dass man bei der Journaille darauf hoffen könnte, dass sich die Tatbestandsvoraussetzungen rumgesprochen haben.
Aber, wie dem auch sei, selbst wenn die objektiven Vorraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sind, muss ja dann doch noch auf die subjektiven Gesichtspunkte abgestellt werden. Da kommen wir nicht drum herum,
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