An dieser Stelle möchte ich mich gar nicht so sehr mit der Frage der Notwehrsituation, dem Notwehrexzess, oder ähnlichem beschäftigen, sondern nur kurz auf die wörtlichen Zitate eingehen, die der Artikel hier vom Vorsitzenden wiedergibt.
1. „Sie wären ein freier Mann.“
Ach was… Da wäre der Angeklagte nicht von alleine drauf gekommen. Bis auf einige Ausnahmen ist es in unserem Lande aber schon so, dass man ein „freier Mann“ bleibt, wenn man sich an die „Spielregeln“ hält. In diesem Fall, das StGB. Naja, oder es so etwas wie einen Haftbefehl gibt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, wird’s ja auch erstmal nicht…
2. „Er hat sich wohl da schon falsch entschieden“
Was soll das denn sein? Soll hier der Vorsatz oder aber die Fahrlässigkeit bereits soweit vor die eigentliche Tat gezogen werden?
3. „Sie wären ein freier Mann, wenn Sie das verdammte Ding nicht im Safe gehabt hätten.“
Nein, auch das ist falsch. Er wäre ein freier Mann, wenn er die Waffe im Safe gelassen hätte, möglicherweise zumindest. Er wäre auch ein freier Mann, wenn er die Waffe nicht benutzt hätte, zumindest nicht in der Art und Weise, wie er es getan hat.
Ach ja, s.o. er ist nach wie vor ein freier Mann.
Meiner persönlichen Meinung nach wird durch die Wortwahl -„verdammte Ding“- deutlich, aus welchem Gepräge hier der Wind weht. Waffen scheinen per se „böse“ zu sein, insbesondere dann, wenn sie benutzt werden.
Mal schauen, wie viele Urteile es noch geben wird, um mögliche Gesetzesänderungen durchzudrücken wie diese! Gegen die man im Übrigen hier abstimmen kann! Nicht nur der Deutsche Jagdverband ruft hier zur Unterstützung auf.
Ergänzend empfehle ich noch den Blogeintrag des Kollegen Jede, dem ich nichts hinzuzufügen habe.
In diesem Sinne…
Schreibe einen Kommentar