Als Fachanwalt für ein Rechtsgebiet muss man sich jährlich mit mindestens 15 Stunden pro Fachanwaltschaft fortbilden. Meiner Meinung nach, ist das weder eine nervige Pflicht noch eine Zumutung oder ähnliches, allenfalls zu wenig! Allerdings sind mir durchaus Kollegen bekannt, die das genau so negativ sehen.
Man sollte sich seine Fortbildungen halt gut aussuchen, damit die einen auch interessieren.
Für dieses Jahr bin ich mit meinen 15 Stunden für Strafrecht schon fertig, was aber noch lange nicht bedeutet, dass ich mit den Fortbildungen für dieses Jahr durch bin.
In diesem Sinne…
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