Vollmacht

Und wieder ein Gericht, was einfach mal pauschal meine Bevollmächtigung anzweifelt. Dieses Mal gar nicht so weit weg. Das AG Arnsberg fordert mich nun auch zur Vorlage auf.

Warum? Keine Ahnung! Kein vorheriger Verteidiger, keinerlei Anhaltspunkte die gegen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung sprechen und ganz nebenbei wurde diese ja auch, wie immer, anwaltlicher versichert. Warum ich keine vorlege, kann man hier lesen. Und warum ich sammele hier.

Vor gar nicht allzu langer Zeit durfte ich dem AG Ravensburg erklären, wie das mit der Vollmacht und deren Vorlage funktioniert.

Die haben es dann endlich begriffen.

An dieser Stelle vielen Dank an die Staatsanwaltschaft Dortmund, dass ich mich wiederholen darf, denn das war heute in der Post:

Vollmacht die zweite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mal gucken, wie lange die brauchen?!

In diesem Sinne…

Nicht das AG Ravensburg

Nicht das AG Ravensburg

Das Amtsgericht in Ravensburg bietet mir hier die Gelegenheit auf einen Umstand aufmerksam zu machen, der mir sehr am Herzen liegt. Es geht um die vielfach von Gerichten grundlos geforderte Vorlage einer Vollmacht im Rahmen des Strafverfahrens.

So zuletzt bei mir das AG Ravensburg
.AG Ravensburg(Klicken für groß)

Das Amtsgericht hat mich aufgefordert in einer Strafsache, eine Vollmacht vorzulegen. Das Gericht hatte zuvor meine Mandanten angeschrieben und ihn unter Fristsetzung aufgefordert einen Verteidiger zu benennen, ansonsten würde das Gericht dies tun. Diese Vorgehensweise ist üblich, zumindest ist sie dies, wenn ein Fall der sog.notwendigen Verteidigung iSd. § 140 StPO vorliegt. So wohl hier. Hieraufhin habe ich mich als Verteidiger zur Akte gemeldet, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert, meine Beiordnung als Pflichtverteidiger und Akteneinsicht beantragt. Die Antwort lesen Sie oben.

Aus meiner Kanzlei werden grundsätzlich keine Vollmachten Strafverfahren vorgelegt. Dies hat mehrere Gründe.