§ 356 StGB

Dass mir der Schutz der persönlichen Daten meiner Mandanten wichtig ist, habe ich ja auch schon das eine oder andere Mal erwähnt.

Warum keine Vollmachten vorgelegt werden, habe ich auch schon ausführlich beschrieben.

Nun erreicht mich der folgende Brief:

AG L

Wer jetzt hier Ausführungen macht, rutscht meiner Meinung nach ganz schnell in Richtung § 356 StGB. Und das will man ja nicht. Wenn 356, dann Porsche!