Der mutmaßliche Geschädigte im Strafverfahren und sein Vertreter…

by RAKirschbaum on

Der Kollege Hoenig hat letztens mit einem „Tweet“ für eine, nennen wir es mal, angeregte Diskussion zum Thema Nebenklage gesorgt.

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Hintergrund war, dass sich, mal wieder – will man meinen – „Kollegen“ als Nebenklagevertreter bestellt habe, für Mandanten, die es wohl nicht gibt.

Artikel auf haz.de

Als „Strafverteidiger“ ist man häufig in einer Rolle unterwegs, die der „gesunde“ Volkszorn nicht verstehen kann, die von Presseorganen mit vier dicken Buchstaben im Titel nicht nachvollzogen werden können. Und auch nach Jahren kann man sich auf verschiedenen Veranstaltungen mit mehr oder minder angetrunkenen Bekannten, darüber unterhalten, warum man denn jetzt dieses oder jenes verteidigt, oder wie man „Kinderschänder“ verteidigen könne, wenn man doch selbst Kinder habe. Hierauf und mein damit verbundenes Selbstverständnis werde ich zu gegebener Zeit noch einmal eingehen.

Dass man aber nun auch von der Staatsmacht, die es eigentlich wesentlich besser wissen sollte, auch wie ein Aussätziger behandelt wird ist eine doch eher unerfreuliche Entwicklung.

Seit längerem kann man den Eindruck gewinnen, dass die Verteidigung in Ihren Rechten immer weiter beschränkt wird, uns immer mehr zugemutet wird, wir ein lästiges Subjekt auf dem Weg zur ach so schönen Verurteilung sind. Rechte von Beschuldigten werden immer mehr mit Füßen getreten, alleine die Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung ist von Ihrer Formatierung her so gestaltet, dass der Betroffen den Eindruck kriegen kann, dass er sofort abgeholt wird, oder schlimmeres, wenn er nicht zum Wachtmeister geht und alles gesteht.

Nun stehe ich im Amtsgericht Hamm und warte auf die Öffnung der heiligen Pforten. Da ich zur Zeit versuche nicht immer wie ein Smombie auf mein Handy zu gaffen, schaue ich mich gerne um.

Was entdecke ich? Einen Ständer mit Flyer. Da lesen ja bekanntlich bildet und ich viel von Fortbildungen halte, schaue ich mir das mal näher an.

Hier das Bildmaterial:

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Welcher Eindruck entsteht da?
Richtig! Opfer, mutmaßliche Opfer, Geschädigte werden mit Rechten zu geworfen, Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte nicht.

Stimmt aber nicht, verrät denen nur keiner.

Jetzt könnte man meinen, welcher schlimme Junge treibt sich den auch gerne im Gericht rum, außer einem Strafverteidiger? Naja, jeder der auf eine Hauptverhandlung wartet….. Aber da ist es ja dann zu spät. Wenn es ein Fall einer notwendigen Verteidigung ist (§ 140 StPO) wird das Gericht wohl schon daran gedacht haben einen Verteidiger zu benennen, oder besser noch, den Angeschuldigten darauf hingewiesen haben, dass er einen Verteidiger braucht.

Insgesamt droht an vielen Stellen ein Verlust von Verteidigungsrechten, für welche Kollegen und Vorreiter vor nicht allzu langer Zeit gekämpft haben. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht durch diese Masche zu Verurteilungsbegleitern werden.

Jeder Mensch ist so langen unschuldig bis seine Schuld rechtskräftig festgestellt wurde.

Jeder hat zu jedem Zeitpunkt das Recht einen Anwalt hinzuzuziehen (EMRK).

 

In diesem Sinne…

Written by: RAKirschbaum

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