Rechtsprechung

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr 2016 erstmal vorab:

Nun zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 – Az: 2 Ss (OWi) 313/15, welche meiner Meinung nach nicht ganz unwichtig sein dürfte.

In der obigen Entscheidung erklärt uns das OLG, dass die Verwendung einer sog. „Blitzer-App“ gegen geltendes Recht verstoße und daher mit einer Geldbuße von 75,–€ geahndet werde. Es handelt sich bei einer solchen App um ein „technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)“.

Allerdings gilt hier bei einiges zu beachten:

  1. Auf dem Handy muss die App installiert sein (logisch).
  2. Das Handy muss betriebsbereit sein (irgendwie auch naheliegend).
  3. Die App muss während der Fahrt aufgerufen sein (da wird’s interessant).

Mord durch Geisterfahrer

by RAKirschbaum on

Das LG Limburg verurteilte einen 45-jährigen Mann, der als Geisterfahrer auf die B 49 bei Limburg auffuhr um vor der Polizei zu flüchten, einen Unfall verursachte bei dem eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben kam, wegen Mordes. Die besondere Schwere der Schuld wurde, entgegen des Antrages der Staatsanwaltschaft, nicht festgestellt.

Auch hier gilt wieder, wie so oft, dass ich weder die Akte kenne, noch in der mündlichen Verhandlung zugegen war.

„Pfarrer-Stalkerin Christel G. freigesprochen“LG Arnsberg

Da schlägt die journalistische Vorverurteilung mal wieder mit aller Gewalt zu…. und das nach einem Freispruch.

Zugegeben, der § 238 StGB ist jetzt nicht so alt, dass man bei der Journaille darauf hoffen könnte, dass sich die Tatbestandsvoraussetzungen rumgesprochen haben.

Aber, wie dem auch sei, selbst wenn die objektiven Vorraussetzungen einer Strafbarkeit gegeben sind, muss ja dann doch noch auf die subjektiven Gesichtspunkte abgestellt werden. Da kommen wir nicht drum herum,

Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hat ein einer Entscheidung am vergangenen Dienstag, 15. Dezember 2015 eine wichtige Entscheidung zur Stärkung der Angeklagtenrechte getroffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2009 sich geweigert hat die Sache zur Entscheidung anzunehmen.

Ein gute Zusammenfassung gibt es hier bei LTO.

Nach meinem Dafürhalten ein wichtiger Schritt weiter in Richtung „Fair-Trial“, Artikel 6 EMRK.
(Urt. v. 15.12.2015, Az. 9154/10, Schatschaschwili gegen Deutschland)

Demnach darf ein Gericht seine Entscheidung nicht auf die Vernehmung eines Untersuchungsrichters gestützt werden, es müssen