Alltäglicher Wahnsinn

taxes-1027103_1920LTO.de berichtet hier über eine „Posse“ in NRW.

Ich lese eine gewisse Empörung über den Kollegen heraus, kann diese aber nicht teilen. Hier hat das System. In einem Fahrerlaubnisangelegenheit in dem Eil- und Hauptsacheverfahren gewonnen wurden kommt das Geld auch nur nach dem man den Gerichtsvollzieher beauftragt. Schade, aber mittlerweile gängige Praxis.

Habe auch schon in Erwägung gezogen einen Haftbefehl zu erlassen. Frage mich nur, ob dann die Landrätin verhaftet wird, oder wer?

Ebenfalls recht charmant erscheint auch die Methode des „vorläufigen Zahlungsverbotes“. Das Konto des Kreises einfrieren. Eine schöne Idee, aber manchmal bin ich dann doch zu brav rücksichtsvoll.

In diesem Sinne…

Dass mir der Schutz der persönlichen Daten meiner Mandanten wichtig ist, habe ich ja auch schon das eine oder andere Mal erwähnt.

Warum keine Vollmachten vorgelegt werden, habe ich auch schon ausführlich beschrieben.

Nun erreicht mich der folgende Brief:

AG L

Wer jetzt hier Ausführungen macht, rutscht meiner Meinung nach ganz schnell in Richtung § 356 StGB. Und das will man ja nicht. Wenn 356, dann Porsche!

taxes-1027103_1920Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht.

Mitte Dezember fährt ein Bürger, nennen wir ihn A, mit seinen Kollegen, der Einfachheit halber B und C genannt, nach Dortmund. Da kommen sie in eine Polizeikontrolle. Man gibt an, keine Betäubungsmittel dabei zu haben. A hat auch keine dabei, aber Bargeld.

Es kommt, was kommen muss: B hat eine kleine Menge „Drogen“ dabei, das Geld wird flux als Drogengeld identifiziert oder als Diebesbeute oder zum Ankauf von Drogen gedacht, naja, wie auch immer. Geld ist weg, sichergestellt, nach § 43 PolG NRW.

Aktenzeichen sind eine tolle Erfindung, aber nur so lange, wie alle mitspielen. Spielt der Verteidiger nicht mit (also ohne Az. zur Behörde) kommt das Schreiben meist schneller zurück als man „piep“ sagen kann, mit dem Hinweis, es könne nicht zugeordnet werden.

Der Versuch irgendeine Ziffernfolge anzugeben, ist per se nicht schlecht, verzögert aber nur das unvermeidliche.

Umgekehrt auch!

Ich habe ja schon mal erwähnt, dass ich mehr als einen Mandanten habe, hier. Ich habe sogar mehr als die beiden im Artikel erwähnten.

Und dann kommt diese Post:

StA Hagen

Man beachte „Ihr Zeichen“… 0800/66 84 84 589 oder auch 0800/NOTGUILTY. Hat zwar auch was mit mir zu tun, ist aber mein 24-h-Notruf für Strafsachen. Schade, könnte alles so einfach sein, so hält’s nur wieder den Betrieb auf.

 

In diesem Sinne…

Und wieder ein Gericht, was einfach mal pauschal meine Bevollmächtigung anzweifelt. Dieses Mal gar nicht so weit weg. Das AG Arnsberg fordert mich nun auch zur Vorlage auf.

Warum? Keine Ahnung! Kein vorheriger Verteidiger, keinerlei Anhaltspunkte die gegen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung sprechen und ganz nebenbei wurde diese ja auch, wie immer, anwaltlicher versichert. Warum ich keine vorlege, kann man hier lesen. Und warum ich sammele hier.

Es war einmal ein Reiseanwalt. Der hatte einen Gerichtstermin für einen Mandanten in Erlangen. Und dann noch einen zweiten Mandanten. Er brauchte mehr als einen. Er fuhr zurück aus dem Süden der Republik. Da rief das Amtsgericht in Hamm an und sprach mit einer der fleißigen Mitarbeiterinnen des Anwalts. Es ging um den zweiten Mandanten. Man habe diesen festgenommen und um 12:30 solle ein Haftbefehlsverkündung stattfinden. Die fleißige Mitarbeiterin erklärte, dass der Anwalt in Bayern (Franken) sei, jedoch auf dem Rückweg und sie es ihm ausrichten werde. So geschah es auch.

Der emsige und engagierte Anwalt beschleunigte daraufhin seine Motorkutsche und eilte zum Amtsgericht nach Hamm. Dort traf er um 12:15 ein, erkundigte sich nach seinem Mandanten, um zu erfahren, dass man diesen gerade hatte laufen lassen, da man den Termin vorgezogen hatte.

Vor gar nicht allzu langer Zeit durfte ich dem AG Ravensburg erklären, wie das mit der Vollmacht und deren Vorlage funktioniert.

Die haben es dann endlich begriffen.

An dieser Stelle vielen Dank an die Staatsanwaltschaft Dortmund, dass ich mich wiederholen darf, denn das war heute in der Post:

Vollmacht die zweite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mal gucken, wie lange die brauchen?!

In diesem Sinne…